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"Leiharbeit und Werkvertrag", Seminar vom 6. bis 8. Mai 2020

Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Betrieb sorgt immer wieder für Diskussionen. Die Stammbelegschaft sieht Arbeitsplätze in Gefahr, der Betriebsrat möchte keine Arbeitnehmer zweiter Klasse etablieren, und über allem schwebt der Ruch von Lohndumping und Ausbeutung.

Noch gravierender wird die Problematik, wenn der Arbeitgeber dazu über geht, ganze Tätigkeitsbereiche oder Dienstleistungen im Rahmen von Werkverträgen auszulagern.

Was sind die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für Leiharbeit und Werkverträge? Welche Änderungen wurden im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgenommen und was bedeuten sie für die Arbeit von Betriebs- und Personalräten?

Dieses Seminar liefert Antworten und stellt Beispiele aus der betrieblichen Praxis vor, die zeigen, wie die Beschäftigung betriebsfremder Arbeitnehmer sinnvoll reguliert werden kann.

Veranstaltungsort ist das Hotel "Haus Schönblick" in Mossautal-Güttersbach (Odenwald).

850,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer/in

(Preis beinhaltet die Seminargebühren sowie zwei Übernachtungen mit Vollpension und die Tagungspauschalen)

Anmeldungen per E-Mail an hblepp@aol.com

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